02.08.2021 - 5 Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Liegensch...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

(Herr Schneider und Herr Fuhrwerk betraten um 18.03 Uhr den Sitzungsraum.)

 

Frau Wiechert führte in die Vorlage ein. Herr Dr. Grützmacher ergänzte noch die Aussagen.

 

Nach dem Vortrag der Verwaltung folgte die Diskussion:

 

Wortmeldungen: Herr Gundlack, Herr Schneider, Herr Naumann, Frau Rakow, Herr Reppien

 

Herr Gundlack bat darum, die wesentlichen Änderungen der neuen Leitlinien im Vergleich zu den alten Leitlinien farblich herauszuarbeiten, um besser nachvollziehen zu können, welche Änderungen stattgefunden haben.

Zu 4. „Direkter Verkauf“ stellte Herr Naumann folgende Frage:

Wie soll das im konkreten Einzelfall eingegrenzt werden? Welche Fälle sind das konkret? Bitte ein Beispiel nennen. Könnte der Direktverkauf an eine Beteiligung des Hauptausschusses geknüpft werden? Damit es greifbar wird, um welche Fälle es sich konkret handelt?

 

Frau Rakow schlug vor, wenn die Situation eintritt, wie sie unter 4. beschrieben ist, sollte die Beteiligung des Hauptausschusses erfolgen. Die Verwaltung stimmte der Verfahrensweise zu.

 

Die Vorlage soll noch einmal in den Fraktionen beraten auch mit Hinblick darauf, dass der Hauptausschuss bei Direktverkäufen beteiligt werden kann. Herr Naumann bat darum, auch diesen Punkt entsprechend in den Leitlinien zu ergänzen.

 

Herr Reppien bat darum, darüber nachzudenken, ob in der Jury neben den Mitgliedern aus der Verwaltung auch die Bürgerschaft einbezogen werden könnte sowie externe Sach- und Fachverständige.

 

Herr Naumann bat die Mitglieder, auch diesen Punkt mitzunehmen und in den Fraktionen zu diskutieren.

 

Die Vorlage wurde vertagt in die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- vertagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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