01.03.2021 - 7 Beschluss der "Richtlinie für die Durchführung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Trunk führte in das Thema ein mittels Powerpoint-Präsentation.

 

Nach dem Vortrag von Herrn Trunk folgte die Diskussion:

 

Wortmeldungen: Herr Schneider, Frau Woellert, Herr Fuhrwerk, Herr Reppien, Frau Rakow, Herr Naumann, Herr Dr. Grützmacher

 

Folgende Fragen und Themen kamen zur Sprache:

 

-         Gibt es Erfahrungswerte bei anderen Städten mit vergleichbarer Größe – was die Einwohnerzahl angeht? Was hat dort so ein Projekt gekostet?

-         Ist bekannt, ob und wie viele Vollzeitstellen Rostock oder Tübingen für die Aufgabe vorgesehen haben?

-         Handwerker, die in einem Hauptgewerbe in HWI arbeiten, die aber nicht in der HWI wohnen, können nicht an den Bürgerbeteiligungen teilnehmen. Das wird von Fr. Woellert als nicht gut empfunden.

-         Ist Knowhow und Kreativität repräsentativ bei einer Bürgerbeteiligung verteilt? (Die Frage bezog sich auf die Richtlinie Pkt. 4.1.)

-         Verzichten Sie auf die Koordinierungsstelle, wie sie Rostock eingerichtet hat, grundsätzlich?

-         Warum soll in der Richtlinie der HWI keine aktive Bürgerbeteiligung verankert werden, so dass z.B. die Bürger ein Bürgerverfahren initiieren, wie das in Rostock möglich ist? Was spricht dagegen?

-         Findet im Nachgang nach einer Bürgerbeteiligung ein Dialog mit den beteiligten Bürgern statt?

-         Hat auch die Bürgerschaft die Möglichkeit, eine Vorlage zur Bürgerbeteiligung zu erstellen oder nur die Verwaltung? Hat auch ein Bürger das Recht, eine Bürgerbeteiligung zu initiieren oder nur die Verwaltung? Das geht aus der Richtlinie nicht hervor.

-         Ihnen liegen Informationen des Innenministeriums M-V vor. Können Sie dieses Papier dem Ausschuss zur Verfügung stellen?

-         Aufgabe einer Koordinierungsstelle

-         Aufgabe der Bürgerschaft

 

Herr Trunk beantwortete die Fragen, die im Folgenden sinngemäß wiedergegeben werden. Als Beispiel benannte Herr Trunk Tübingen (90T Einwohner) und Rostock (209T Einwohner). Tübingen hat eine Bürgerbefragungs-App erstellen lassen und bot aber gleichzeitig die Möglichkeit an, per Brief oder im Internet abzustimmen. In Rostock gibt es ein Gremium aus Bürgerschaftsvertretern und aus Bürgern, das darüber entscheidet, ob man eine Bürgerbeteiligung durchführt. Allerdings hat das Innenministerium M-V dazu mitgeteilt, dass das Verfahren, nämlich ein Extra-Gremium bei Bürgerbeteiligungen einzurichten, so in der Kommunalverfassung MV nicht vorgesehen ist. Ein Gremium, welches nicht gewählt wurde, darf nicht entscheiden, ob eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird oder nicht. Entscheiden darf nur die Bürgerschaft. Diese Aussage des Innenministeriums M-V zum Bürgerbeteiligungsverfahren wird Herr Trunk den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses schriftlich zur Verfügung stellen.

Rostock hat für den Prozess 50 T€/pro Jahr vergeben und in der Stadtplanung Personal gebunden.

Des Weiteren beschrieb Herr Trunk, wie man eine repräsentative Beteiligung erreichen könnte, wie die Koordinierungsstelle in Rostock arbeitet und was Aufgabe der Bürgerschaft wäre. Eine Koordinierungsstelle ist für die HWI nicht vorgesehen.

Die Verwaltung als auch die Bürgerschaft haben die Möglichkeit, Vorlagen für Bürgerbeteiligungen einzubringen.

 

Herr Dr. Grützmacher ergänzte die Aussagen von Herrn Trunk hinsichtlich der personellen Seite.

 

Weitere Wortmeldungen konnten nicht festgestellt werden, daher ließ Herr Naumann über die Vorlage abstimmen:

 

 

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Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die Richtlinie für die Durchführung zusätzlicher Bürgerbeteiligungen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Hansestadt Wismar. Die Richtlinie ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage