02.08.2021 - 6 Nachholung der in 2020 und 2021 pandemiebedingt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Frau Donath, Herr Brüggert, Herr Senator Berkhahn, Herrn Box

 

Frau Donath führt in die Vorlage ein.

Aufgrund der Pandemie sind seit 2020 viele wiederkehrende Veranstaltungen ausgefallen. Die Veranstalter haben sich alle auf ein Interessenbekundungsverfahren beworben und den Zuschlag erhalten. Die Hansestadt Wismar möchte den Veranstaltern die Möglichkeit geben, diese Veranstaltungen nachzuholen.

Dies war und ist nicht nur ein Verlust für die Stadt, die Einwohner und Gäste, sondern auch für die Veranstalter. Die Stadt möchte damit auch ein positives Zeichen setzen und die Veranstalter in dieser schwierigen Zeit unterstützen. Es werden keine neuen Interessenbekundungsverfahren für diese nachzuholenden Veranstaltungen durchführt.

 

Herr Box informiert, dass die Unterstützung für die Unternehmen und auch die damit verbundene Kontinuität der Durchführung für die Bevölkerung positiv gesehen wird. Die CDU-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt, dass den jeweiligen Veranstaltern

 

- des Weihnachtsmarktes

- des Schwedenfestes

- des Pfingst- und Herbstmarktes sowie

- des Wismarer Hafenfestes

 

angeboten werden kann, die in den Jahren 2020 und 2021 Corona-pandemiebedingt ausgefallenen Veranstaltungen und Märkte im Anschluss an die in den Interessenbekundungsverfahren festgesetzten Laufzeiten nachzuholen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

beschlossen

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1870&TOLFDNR=17443&selfaction=print