16.12.2021 - 9.2 Haushaltssatzung 2022/2023 - Doppelhaushalt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 16.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 Abt. Kämmerei
- Bearbeiter:
- Jacqueline König
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Präsident erklärt, dass zuerst die Haushaltssatzung aufgerufen wird und dann dazu die Änderungsanträge VO/2021/4022-03, VO/2021/4022-04, VO/2021/4022-05, VO/2021/4022-06, VO/2021/4022-07.
Herr Beyer hält die Einführungsrede zur Haushaltssatzung und begründet die Vorlage.
Anschließend kann jede Fraktion einen Redebeitrag zur Haushaltssatzung abgeben.
Es erfolgen die Redebeiträge der Fraktionen:
1. Herr Tiedke, SPD-Fraktion,
2. Herr Tom Brüggert, CDU-Frasktion,
3. Herr Krumpen, Fraktion DIE LINKE.,
4. Herr Schneider, AfD-Fraktion,
5. Herr Fuhrwerk, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen,
6. Herr Speck, Fraktion FÜR-WISMAR-Forum,
7. Herr Domke, Fraktion Liberale Liste-FDP.
Herr Dr. Schubach, PIRATEN, und Herr Born, Freie Wähler, möchten sich nicht äußern.
Die Sitzung wird um 18:52 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 19:10 Uhr weitergeführt.
Wortmeldung: Herr Beyer
Bevor über den Beschlussvorschlag abgestimmt wird, ruft der Präsident sodann zunächst die Änderungsanträge der Fraktionen zur Haushaltssatzung 2022/2023 (TOP 10.1 bis 10.5) auf.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzung 2022/2023 der Hansestadt Wismar sowie den dazugehörigen Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“.
Die Bürgerschaft beschließt, dass der Neubau der Feuerwache/Ordnungsamt so zu planen ist, dass diese Einrichtung CO2-neutral betrieben wird. Die ggf. zusätzlichen Planungs- und Baukosten sind in den Haushalt einzustellen.
Die Bürgerschaft beschließt die Übertragung der nicht genutzten Eigenmittel in von Höhe von 200.000 € aus dem Haushaltsjahr 2021 Position 54101020 „ÖPNV-Konzept-barrierefreier Haltestellenumbau“ in das Haushaltsjahr 2022. Mit der Umsetzung der Maßnahme ist 2022 zwingend zu beginnen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,8 kB
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2
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7,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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