28.10.2021 - 10.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Berkhahn

 

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Beschluss:

 

1.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“ das Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung durchzuführen.

 

2.  Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46/97 wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch eine Linie im Abstand von ca. 40 m bis 300 m zur nördlich gelegenen                Uferlinie der Wismarbucht

im Osten:  durch eine Linie im Abstand von ca. 140 m bis 300 m zur Wohnbebauung Eiserne                             Hand und ca. 140 m westlich des Gewerbegebietes Hoher Damm

im Süden: durch die Straße Am Haffeld und die Tonnenhofstraße

im Westen: durch den Tonnenhof (Betriebsgelände des WSA Ostsee) und durch eine Linie im                             Abstand von ca. 350 m zur westlich gelegenen Uferlinie der Wismarbucht

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 120,3 ha.

 

3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

5.  Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

6.  Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 46/97, 3. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1839&TOLFDNR=17962&selfaction=print