28.10.2021 - 3 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 28.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Krumpen, Fraktion DIE LINKE., beanstandet, dass nicht ordnungsgemäß geladen wurde. Gemäß § 7 der Geschäftsordnung müssen die Hinweise zur Fortsetzung der Sitzung auf die Tagesordnung.
Der Präsident führt zur personellen Situation im Büro der Bürgerschaft aus.
Herr Beyer teilt mit, dass für die heutige Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde und sie dementsprechend durchgeführt werden kann. Sofern eine Fortsetzungssitzung erforderlich sein sollte, wird dafür nach dieser Sitzung gesondert eingeladen. Herr Beyer weist darauf hin, dass der Hinweis auf eine Weiterführung der Sitzung aus Gründen der Pandemie in der letzten Zeit unterblieben ist.
Herr Krumpen, Fraktion DIE LINKE., stellt folgende Anträge:
1. Wir beschließen für die heutige Sitzung die Abweichung von der Geschäftsordnung § 7, Abs. 3.
2. Für einen etwaigen Nachholtermin bereits jetzt beschließen, dass wir von der Geschäftsordnung abweichen und uns auf die Mindestladungsfrist von 3 Tagen berufen, die in der Kommunalverfassung vorgesehen ist. Das heißt wir verkürzen uns selbst die Ladungsfrist zu einem Nachholtermin.
Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Herr Beyer, Herr Krumpen
Es erfolgt die Abstimmung über den 1. Antrag:
- beschlossen
Es erfolgt die Abstimmung über den 2. Antrag:
- abgelehnt
Der Präsident stellt die ordnungsgemäße Ladung fest.