30.09.2021 - 11.2 Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Liegensch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Beyer

 

Wortmeldung: Herr Tom Brüggert

 

Herr Krumpen, Fraktion DIE LINKE., stellt einen Änderungsantrag und beantragt die Verweisung des Änderungsantrages und eigentlichen Antrages in den Verwaltungsausschuss.

 

Wortmeldung: Herr Beyer

 

Es erfolgt die Abstimmung für die Verweisung in den Verwaltungsausschuss.

- abgelehnt

 

Die Fraktion DIE LINKE. stellt folgenden Änderungsantrag 1:

Streichung um Pkt. 4 b ersatzlos.

 

Es erfolgt die Abstimmung zu dem Änderungsantrag 1 der Fraktion DIE LINKE..

- abgelehnt

 

Die Fraktion DIE LINKE. stellt folgenden Änderungsantrag 2:

 

Die Präambel wird ersetzt durch folgenden Text:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Liegenschaftsvermögens der Hansestadt Wismar. Dabei gelten folgende Grundsätze: Grundsätzlich geht Erbbaupacht vor Veräußerung. In jedem Fall ist eine Abwägung vorzunehmen und eine ggf. sinnvolle Abweichung vom Grundsatz zu begründen. Die Gründe der jeweiligen Abwägung, ob ein Verkauf erfolgen soll, oder ob ein Erbbaupachtvertrag geschlossen wird sind der Entscheidung voranzustellen. Bei einem Verkauf von kommunalem Liegenschaftsvermögen ist ebenfalls zu prüfen und zu berücksichtigen, ob die Belange des sozialen Wohnungsbaus ausreichend berücksichtigt wurden. Diese Prüfung ist so vorzunehmen, dass auch hier transparent und nachvollziehbar abgewogen wurde.

 

Wortmeldungen: Herr Sieg, Herr Beyer, Herr Krumpen, Herr Beyer, Herr Domke, Herr Tiedke

 

Es erfolgt die Abstimmung zu dem Änderungsantrag 2 der Fraktion DIE LINKE..

- abgelehnt

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt die Leitlinien zur Veräußerung des kommunalen Liegenschaftsvermögens entsprechend der Anlage.

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage