29.04.2021 - 11.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.2
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 29.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung: Herr Berkhahn
Herr Schneider, AfD - Fraktion, beantragt eine Pause nach diesem TOP.
- beschlossen
Frau Seidenberg, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, stellt einen Änderungsantrag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum B-Plan 69/08 1. Änderung bis zum Vorliegen des Verkehrsentwicklungskonzeptes auszusetzen.
Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Herr Krumpen, Herr Beyer
Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
- abgelehnt
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von
Landrätin als untere Abfallbehörde
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
Stadtwerke Wismar GmbH
Landesamt für innere Verwaltung M-V
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB)
berücksichtigt und von
Landrätin als untere Wasserbehörde
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
teilweise berücksichtigt werden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit im
Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht
wurden.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung
(siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung rechtskräftig.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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5,2 MB
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1,2 MB
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