29.04.2021 - 11.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Berkhahn

 

Herr Schneider, AfD - Fraktion, beantragt eine Pause nach diesem TOP.

- beschlossen

 

Frau Seidenberg, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, stellt einen Änderungsantrag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum B-Plan 69/08 1. Änderung bis zum Vorliegen des Verkehrsentwicklungskonzeptes auszusetzen.

 

Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Herr Krumpen, Herr Beyer

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

- abgelehnt

 

 

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Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der

Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von

 

Landrätin als untere Abfallbehörde

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

Stadtwerke Wismar GmbH

Landesamt für innere Verwaltung M-V

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB)

 

berücksichtigt und von

 

Landrätin als untere Wasserbehörde

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

 

teilweise berücksichtigt werden.

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit im

Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht

wurden.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4

Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

2.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 69/08Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.

 

3.  Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69/08Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung

(siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

4.  Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5.  Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.

 

6.  Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 69/08Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 69/08Südöstlicher Altstadtrand“, 1. Änderung rechtskräftig.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Die Sitzung wird um 18:18 Uhr unterbrochen.

 

Die Sitzung wird um 18:33 Uhr weitergeführt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage