25.02.2021 - 11.10 Barrierefreie und gesondert zu führende Geh- un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.10
- Zusätze:
- Interfraktionell: Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Fraktion Liberale Liste - FDP, Fraktion FÜR-WISMAR-Forum, Herr Dr. Bernhard Schubach, Fraktion DIE LINKE.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 25.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung: Herr Krumpen
Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Herr Krumpen, Herr Berkhahn, Herr Krumpen, Herr Berkhahn, Herr Beyer, Herr Domke, Herr Berkhahn,
Herr Tiedke, SPD-Fraktion, stellt den Antrag auf Verweisung in den Bau- und Sanierungsausschuss.
Der Senator schlägt hinsichtlich des ersten Satzes folgende Änderung vor:
Die Bürgerschaft beschließt, dass die Verwaltung der Hansestadt Wismar folgende Prämissen für die weitere Planung und Entwicklung der Geh- und Radwege im Zusammenhang mit dem Hochbrückenersatzbau berücksichtigt und gegenüber dem Straßenbauamt (SBA) entsprechend dem BA vom 23.02.2021 mit der Nummer 3829-01 vertritt.
Die Präsidentin unterbricht die Sitzung für eine Beratung.
Die Sitzung wird um 18:12 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 18:17 Uhr weitergeführt.
Herr Krumpen, Fraktion DIE LINKE., modifiziert im Namen aller Einreicher die Vorlage dahingehend dem Änderungsvorschlag des Senators zu folgen.
Wortmeldungen: Frau Hagemann, Herr Beyer, Herr Tom Brüggert
Es erfolgt die Abstimmung auf Verweisung der Vorlage in den Bau – und Sanierungsausschuss.
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, dass die Verwaltung der Hansestadt Wismar folgende Prämissen für die weitere Planung und Entwicklung der Geh- und Radwege im Zusammenhang mit dem Hochbrückenersatzbau berücksichtigt und gegenüber dem Straßenbauamt (SBA) entsprechend dem BA vom 23.02.2021 mit der Nummer 3829-01 vertritt.
1. Die der Landesstraße L 12 zugeordneten und im Zusammenhang mit dem Hochbrückenersatzbau neu zu errichtenden Geh- und Radwege sind barrierefrei und kreuzungsarm zu planen und in das bestehende Geh- und Radwegenetz einzubinden.
2. Die der Landesstraße L 12 zugeordneten und im Zusammenhang mit dem Hochbrückenersatzbau neu zu errichtenden Geh- und Radwege sind nicht direkt parallel zum Hochbrückenersatzbau zu planen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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674,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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231,3 kB
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