06.01.2014 - 5 Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Wortmeldungen: Herr Wäsch, Frau Adam, Frau Teß, Herr Leja, Herr Brandt, Herr Bojahr, Herr Schönbohm, Herr Brosig, Herr Wellmann, Herr Heesch

 

Herr Wäsch führte in die Vorlage ein und erläuterte anhand der Anlage 2 (Synopse) die in die Grünflächensatzung eingearbeiteten Änderungen. Nach seinem Vortrag erfolgte die Diskussion:

 

Zu nachfolgend aufgeführten Themen stellten die Mitglieder des Verwaltungsausschusses Fragen:

 

§ 5 Buchstabe (n) der Grünflächensatzung: Füttern der Wasservögel = Ordnungswidrigkeit: Wie soll dies  kontrolliert werden?

§ 2 Abs. 1 der Grünflächensatzung: Wie wird dem Bürger mitgeteilt, welche Flächen „öffentliche“ Grünflächen sind?

Wo befinden sich die Flächen, auf denen man beispielsweise „grillen“ darf?

Auf welchen Flächen sind „Mannschaftsspiele“ möglich? Sind diese Flächen ausgeschildert?

§ 5 Abs. 2 der Grünflächensatzung: Was sind „weitere“ Grünflächen?

Handelt es sich bei den Grünflächen im Holzhafen um öffentliche Grünflächen?

 

 

Herr Bojahr vertrat die Auffassung, dass die vorgelegte Grünflächensatzung nicht konkret genug ist und hält sie daher für noch „nicht beschlussfähig“. Sie sollte von der Verwaltung noch einmal überarbeitet werden.

 

Die Verwaltung beantwortete die oben aufgeführten Fragen und machte darauf aufmerksam, dass die Tatbestände der alten Fassung der Grünflächensatzung aufgenommen und konkretisiert wurden. Die Handlungsgrundlagen in der neuen Fassung sind differenzierter und haben im Gegensatz zur alten Fassung einen „Schritt nach vorn“ gemacht. Die Verwaltung räumte weiterhin ein, die 5 größten Flächen entsprechend auszuschildern. Bolzplätze und Grillplätze sind bereits ausgeschildert. Das Bauamt führt ein Kataster, in welchem eingesehen werden kann, wie die Flächen sich in der HWI aufteilen. Die Grünflächensatzung wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft auf der Homepage der HWI sowie im Stadtanzeiger für die Öffentlichkeit bekannt gemacht.

 

Herr Schönbohm ließ über die Vorlage abstimmen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Hansestadt Wismar.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 7             

Nein Stimmen: 1             

Enthaltungen: 1

 

 

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Anlagen zur Vorlage