03.03.2014 - 6 Bericht/Antwor...

Reduzieren

 

Der Bericht/Antwort zur Vergabe von Fördermitteln in den Bereichen Sport und Kultur 2013

wurde vorgelegt.

 

Es erfolgte eine Wortmeldung von Herrn Struve zum Bereich Sport, welche von Frau Möller

(Abt. Sport) beantwortet wurde.

 

Herr Dr. Zielenkiewitz stellte fest, dass die Mitglieder dieses Ausschusses bei der Vergabe

von Fördermitteln nicht beteiligt werden. Im Landkreis Nordwestmecklenburg gibt es dies-

bezüglich ein anderes Verfahren. Er verliest in diesem Zusammenhang ein Schreiben des

Landkreises Nordwestmecklenburg. Hier werden die Abgeordneten bei der Vergabe von

Fördermitteln beteiligt. Es sollte zum Verfahren eine Entscheidung herbei geführt werden.

Eine Diskussion in den Fraktionen kann z. B. diesbezüglich erfolgen.

 

Herr Senator Berkhahn teilt mit, dass eine Entscheidung zur Vergabe von Fördermitteln auf

der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich

getroffen wird. Diese Richtlinie wurde durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Die Kriterien bezüglich der Vergabe von Fördermitteln sind durch die Richtlinie festgelegt

und diese hat sich bewährt. Eine Beschlussfassung durch den Fachausschuss ist nicht möglich,

da durch diesen nur Empfehlungen ausgesprochen werden können. Eine Beschlussfassung

muss dann durch die Bürgerschaft erfolgen.

 

Aufgrund der immer wiederkehrenden Behandlung dieser Thematik in verschiedenen

Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Bildung sind die Mitglieder bereits zu dem

Ergebnis gekommen, dass vierteljährlich durch die Verwaltung eine Aufstellung der Anträge

auf Förderung durch Vereine und Verbände, dem Ausschuss zum Zwecke der Diskussion

vorzulegen ist. Dieses wurde bereits im Jahr 2013 praktiziert.

 

Frau Voigt informiert, dass das Verfahren zur Vergabe von Fördermitteln im Landkreis NWM

sehr offen und transparent gehandhabt wird. Soll in der Handhabung bei der Hansestadt

Wismar eine Änderung erfolgen, muss dieses über einen Beschluss in der Bürgerschaft

erfolgen.

 

Herr Senator Berkhahn gibt im Ergebnis der Diskussion nochmals den Hinweis, dass ein

Ausschuss nur einen beratenden/empfehlenden Charakter hat und eine Entscheidung auf

Antrag zum Beschluss in die Bürgerschaft eingebracht werden kann.

Die Antragstellung durch die Vereine und Verbände erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie.

Eine Entscheidung wird ebenfalls auf der Grundlage dieser Richtlinie getroffen, welche sich

bewährt hat.

 

Herr Hilse teilt mit, dass durch die Mitglieder des Ausschusses keine Einzelfallentscheidung

getroffen werden soll.

 

Herr Box informiert, dass aufgrund dessen, dass die Aufstellung der Anträge auf Förderung

vierteljährlich dem Ausschuss vorgelegt wird, die Transparenz größer geworden ist. Es ist

jedoch sehr schwierig ein Veto einzulegen, da dann bereits die Vergabe erfolgt ist.

Im Ausschuss könnte eine Diskussion darüber erfolgen, ob die Notwendigkeit einer Änderung

der Richtlinie besteht.

 

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=182&TOLFDNR=2432&selfaction=print