03.03.2014 - 6 Bericht/Antwor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 03.03.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Der Bericht/Antwort zur Vergabe von Fördermitteln in den Bereichen Sport und Kultur 2013
wurde vorgelegt.
Es erfolgte eine Wortmeldung von Herrn Struve zum Bereich Sport, welche von Frau Möller
(Abt. Sport) beantwortet wurde.
Herr Dr. Zielenkiewitz stellte fest, dass die Mitglieder dieses Ausschusses bei der Vergabe
von Fördermitteln nicht beteiligt werden. Im Landkreis Nordwestmecklenburg gibt es dies-
bezüglich ein anderes Verfahren. Er verliest in diesem Zusammenhang ein Schreiben des
Landkreises Nordwestmecklenburg. Hier werden die Abgeordneten bei der Vergabe von
Fördermitteln beteiligt. Es sollte zum Verfahren eine Entscheidung herbei geführt werden.
Eine Diskussion in den Fraktionen kann z. B. diesbezüglich erfolgen.
Herr Senator Berkhahn teilt mit, dass eine Entscheidung zur Vergabe von Fördermitteln auf
der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich
getroffen wird. Diese Richtlinie wurde durch die Bürgerschaft beschlossen.
Die Kriterien bezüglich der Vergabe von Fördermitteln sind durch die Richtlinie festgelegt
und diese hat sich bewährt. Eine Beschlussfassung durch den Fachausschuss ist nicht möglich,
da durch diesen nur Empfehlungen ausgesprochen werden können. Eine Beschlussfassung
muss dann durch die Bürgerschaft erfolgen.
Aufgrund der immer wiederkehrenden Behandlung dieser Thematik in verschiedenen
Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Bildung sind die Mitglieder bereits zu dem
Ergebnis gekommen, dass vierteljährlich durch die Verwaltung eine Aufstellung der Anträge
auf Förderung durch Vereine und Verbände, dem Ausschuss zum Zwecke der Diskussion
vorzulegen ist. Dieses wurde bereits im Jahr 2013 praktiziert.
Frau Voigt informiert, dass das Verfahren zur Vergabe von Fördermitteln im Landkreis NWM
sehr offen und transparent gehandhabt wird. Soll in der Handhabung bei der Hansestadt
Wismar eine Änderung erfolgen, muss dieses über einen Beschluss in der Bürgerschaft
erfolgen.
Herr Senator Berkhahn gibt im Ergebnis der Diskussion nochmals den Hinweis, dass ein
Ausschuss nur einen beratenden/empfehlenden Charakter hat und eine Entscheidung auf
Antrag zum Beschluss in die Bürgerschaft eingebracht werden kann.
Die Antragstellung durch die Vereine und Verbände erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie.
Eine Entscheidung wird ebenfalls auf der Grundlage dieser Richtlinie getroffen, welche sich
bewährt hat.
Herr Hilse teilt mit, dass durch die Mitglieder des Ausschusses keine Einzelfallentscheidung
getroffen werden soll.
Herr Box informiert, dass aufgrund dessen, dass die Aufstellung der Anträge auf Förderung
vierteljährlich dem Ausschuss vorgelegt wird, die Transparenz größer geworden ist. Es ist
jedoch sehr schwierig ein Veto einzulegen, da dann bereits die Vergabe erfolgt ist.
Im Ausschuss könnte eine Diskussion darüber erfolgen, ob die Notwendigkeit einer Änderung
der Richtlinie besteht.