29.11.2012 - 10 Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitgli...

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Es liegen 4 Anfragen der Fraktionen vor. Die 4. Anfrage wird schriftlich beantwortet.

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, schlägt vor, die Fragen nicht zu verlesen, da diese bei der Beantwortung genannt werden.

Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.

 

1. Anfrage, Fraktion DIE LINKE.
 

Gegenstand:

Jugendhilfe- und Sozialarbeit

Im Rahmen der Kreisgebietsreform übernahm der Landkreis Nordwestmecklenburg das Ressort Jugendhilfe und Sozialarbeit. Für unsere Fraktion ergeben sich damit folgende Fragen:

1.       Wie wurden die Jugend- und Schulsozialarbeiter (JSA und SSA) in der Vergangenheit, aus welchen Quellen und in welcher Höhe, finanziert?

2.       Wie hat sich die Finanzierung nach der Kreisgebietsreform verändert?

3.       Gibt es Forderungen der Kreisverwaltung zur Kofinanzierung der JSA und SSA an die Hansestadt Wismar?

4.       Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Rechtsgrundlage?

5.       Gibt es strittige Auffassungen zwischen Stadt- und Kreisverwaltung zu diesen Fragen und wie ist der Stand der Verhandlungen?

Die Anfrage wird vom Bürgermeister, Herrn Beyer, beantwortet.

 

 

2. Anfrage, CDU-Fraktion

 

Gegenstand:
Lindengarten

 

Der Lindengarten war viele Jahrzehnte ein beliebter Park, in dem Bürgerinnen und Bürger und auch Gäste Entspannung und Erholung finden. Seit einiger Zeit ist es eine ungepflegte Parkanlage in unmittelbarer Nähe zur historischen Altstadt.

Jetzt wollen Bürgerinnen und Bürger in Eigeninitiative den Lindengarten wieder ansehnlich gestalten.

 

Wie unterstützt die Verwaltung diese Bürgerinitiative, z.B. durch fachliche Anleitung, Koordinierung der Maßnahmen, Bereitstellen von Arbeitsgeräten, Abfuhr von Unrat?

 

Die Anfrage wird vom Senator, Herrn Berkhahn, beantwortet.

 

 

3. Anfrage, Bürgerfraktion

 

Gegenstand:
Nutzung von St. Georgen durch die Kirchgemeinde

Bei der sich im Eigentum der Hansestadt Wismar befindlichen St. Georgen-Kirche handelt es sich seit Jahrhunderten um ein Bauwerk, das gottesdienstlichen Zwecken gewidmet ist. Unsere städtischen Rechte als Eigentümer des Kirchengebäudes werden durch Rechte aus der kirchlichen Widmung überlagert.

Wir sind deshalb nicht berechtigt, allein über die Nutzung der Kirche zu entscheiden, sondern sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was der kirchlichen Widmung entgegensteht (vgl. v. Campenhausen in: v. Mangoldt/Klein/Stark, GG- Kommentar zum Grundgesetz, Bd. 3, 2005, zu Art. 137 WRV, Rn. 246 ff.) und haben der Kirchgemeinde freien Zugang zur Kirche zu gewähren.

Es finden eine Vielzahl von kulturellen Veranstaltungen in St. Georgen statt. Der Kirchgemeinde wurde in den vergangenen Jahren allerdings von der Spitze der Stadtverwaltung der freie Zugang zu St. Georgen verwehrt.

Fragen:

1.    Welche Vereinbarungen wurden seither mit der Kirchgemeinde bzw. mit der Mecklenburgischen Landeskirche getroffen?

2.    Kann die Kirchgemeinde St. Marien – St. Georgen zwischenzeitlich ihre Religion in St. Georgen frei ausüben?

Die Anfrage wird vom Senator, Herrn Wellmann, beantwortet.

Herr Dr. Eigendorf hat folgende Nachfrage:
Kann ein Dokument benannt werden, welches im letzten halben Jahr über den Verfahrensstand berichtet hat?
Sind alle Gottesdienste, die von der Kirchengemeinde in 2012 gerne durchgeführt worden wären, genehmigt worden?
Haben Sie eine gefestigte Rechtsauffassung, ob diese Widmung vorhanden ist oder nicht?

Herr Wellmann beantwortet die Nachfrage.

Herr Dr. Eigendorf möchte eine weitere Frage stellen.
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, macht Herrn Dr. Eigendorf darauf aufmerksam, dass er bereits drei Fragen gestellt hat, so dass eine weitere Nachfrage nicht möglich ist.

 

4. Anfrage, Bürgerfraktion

Gegenstand:
Verwendung der Kauferlöse aus dem Verkauf städtischer Liegenschaften im Sanierungsgebiet

Im Rahmen Ihrer Stellungnahme zur einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Haushalt 2012 in der Sitzung der Bürgerschaft vom 25.10.2012 haben Sie den Verkaufserlös aus dem Verkauf des Objektes Mecklenburger Straße 10 als zusätzliche Einnahme für den städtischen Haushalt benannt. Bei diesem Grundstück handelte es sich um eine kommunale Liegenschaft, die an einen privaten Interessenten veräußert wurde.

Der Gesetzgeber hat in der Städtebauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern geregelt, dass „die Gemeinde alle privat nutzbaren Grundstücke …, die im Gebiet der Gesamtmaßnahme liegen, sich zu Beginn des ersten Programmjahres in ihrem Eigentum befinden …, zum 1. Januar des Programmjahres im Sondervermögen … bereitzustellen und im Zuge der Maßnahmendurchführung … zu veräußern (hat), soweit die Grundstücke nicht für öffentliche Zwecke im Rahmen der Sanierung benötigt werden. Mit den Erlösen sind die Ausgaben der Gesamtmaßnahme vorrangig zu decken.“

Hiernach müssen alle Erlöse aus dem Verkauf von kommunalen Grundstücken im Sanierungsgebiet in ein Sanierungsvermögen (D4) fließen und können nicht dem städtischen Haushalt zufließen.

 

1. Bitte stellen Sie anhand des in der Anlage 1.5 der Förderrichtlinie aufgenommenen „Verzeichnisses der bereitgestellten, erworbenen und veräußerten Grundstücke im Sanierungssondervermögen gemäß D 4 StBauFR“ alle ins D 4 – Vermögen der Hansestadt Wismar aufgenommenen Grundstücke, deren Wert nach Wertermittlung und den tatsächlichen Verkaufserlös dar.

2. Bitte informieren Sie darüber, welche Verkaufserlöse mit welcher Begründung bisher nicht in das Sanierungssondervermögen überführt wurden.

3. Bitte teilen Sie mit, ob die Förderbehörde über etwa nicht in das Sanierungssondervermögen überführte Verkaufserlöse informiert wurde und welche Rechtsposition die Förderbehörde hierzu vertreten hat bzw. vertritt.

4. Bitte teilen Sie mit, welche finanziellen Konsequenzen sich in welcher Höhe aus solchen Sonderfällen bisher ergeben haben bzw. sich noch ergeben werden.

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

 

Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 18.18 Uhr geschlossen.

Die Nichtöffentlichkeit wird hergestellt.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen / nicht beschlossen

 

Ja-Stimmen:             

Nein Stimmen:             

Enthaltungen:             

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Anlagen