19.12.2013 - 8.7 Aufwandsentschädigung für die Inhaber von Wahlä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände der o.g. Wahlen ist auf folgende Werte zu erhöhen:

Wahlvorsteher und Schriftführer erhalten für ihre Tätigkeit am 25.05.2014 eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 45,- €, deren Stellvertreter 40,- €. Die Beisitzer erhalten eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 35,- €. Hilfskräfte werden mit bis zu 10,00 € entschädigt.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

         beschlossen

 

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