28.11.2013 - 8.7 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.7
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 28.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 03 Beteiligungsverwaltung
- Bearbeiter:
- Siegfried Vehlhaber
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Hansestadt Wismar nimmt das Angebot der Sparkasse Mecklenburg Nordwest zur Übertragung ihrer Anteile in Höhe von 24 % des Stammkapitals an.
- Der Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH wird in der in der Anlage beigefügten Neufassung beschlossen.
- Die öffentliche Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hansestadt Wismar wird durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH wahrgenommen.
- Die Hansestadt Wismar wird der Wirtschaftsförderungsgesellschaft temporäre Aufwandsüberschüsse (Verlustausgleich) bis zu einer Höhe von 200.000,00 € pro Jahr ausgleichen. Die Hansestadt leistet diesbezüglich Abschlagszahlungen auf der Grundlage des jeweiligen Wirtschaftsplanes im Rahmen der im Haushalt der Hansestadt Wismar zu beschließenden Ansätze.
Herr Manthey, FDP-Fraktion, stellt im Namen seiner und der FÜR-WISMAR-Fraktion folgenden Änderungsantrag.
Gegenstand:
VO/2013/0790
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar GmbH
Übertragung von Gesellschaftsanteilen/Neufassung des Gesellschaftsvertrages
Beschlussvorschlag:
§ 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages ist wie folgt zu fassen:
1. Änderung
Der Aufsichtsrat besteht aus 5 Mitgliedern, die durch die Gesellschafterin entsandt werden.
2. Änderung
Die von der Hansestadt Wismar bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates sind an die Weisungen und Richtlinien der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebunden, sofern dem gesetzlich nichts entgegensteht.
Begründung:
Zu 1.:
Sofern die Aufgaben der Wirtschaftsförderung nun in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft konzentriert werden, ist nach den jüngsten Missständen nicht weniger Aufsicht und Beteiligung der Bürgerschaft gefordert, sondern ein ausreichend großer Aufsichtsrat notwendig mit hinreichender Vertretung aus der Bürgerschaft und mit Fachleuten. Dies ist mit einem Aufsichtsrat, der nur drei Mitglieder hat, nicht zu gewährleisten.
Zu 2.:
Diese Änderung entspricht § 71 Abs. 2 KV M-V.
Wortmeldungen: Herr Werner; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Dr. Eigendorf;
Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, erläutert das Prozedere zur Abstimmung. Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.
Es erfolgt die Abstimmung zum Punkt 1 des Änderungsantrages.
– beschlossen
Es erfolgt die Abstimmung zum Punkt 2 des Änderungsantrages.
– beschlossen
Es erfolgt die Abstimmung der modifizierten Vorlage VO/2013/0790.
Die Änderungen werden in der Anlage der Vorlage (Gesellschaftervertrag, § 9) übernommen.
Beschlussvorschlag:
- Die Hansestadt Wismar nimmt das Angebot der Sparkasse Mecklenburg Nordwest zur Übertragung ihrer Anteile in Höhe von 24 % des Stammkapitals an.
- Der Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH wird in der in der Anlage beigefügten Neufassung beschlossen.
- Die öffentliche Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hansestadt Wismar wird durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH wahrgenommen.
- Die Hansestadt Wismar wird der Wirtschaftsförderungsgesellschaft temporäre Aufwandsüberschüsse (Verlustausgleich) bis zu einer Höhe von 200.000,00 € pro Jahr ausgleichen. Die Hansestadt leistet diesbezüglich Abschlagszahlungen auf der Grundlage des jeweiligen Wirtschaftsplanes im Rahmen der im Haushalt der Hansestadt Wismar zu beschließenden Ansätze.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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