24.10.2013 - 9.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt:

die zweite öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

Wortmeldungen: Herr Manthey; Senator, Herr Berkhahn

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Ja-Stimmen: 30

Nein Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage