11.12.2013 - 8 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der sich aus der Einkreisung der Hansestadt Wismar in den Landkreis Nordwestmecklenburg ergebenden Rechtsfolgen zu und ermächtigt den Bürgermeister, alle zum Vertragsschluss erforderlichen Erklärungen abzugeben. Diese Ermächtigung gilt auch für den Fall, dass eine notarielle Beurkundung einzelner Erklärungen zum Vertragsvollzug oder des gesamten Vertrages erforderlich wird.

Herr Wellmann führt in den Inhalt der Vorlage ein.

 

Nachstehende Themen werden angesprochen:

 

                     Benennung der einzelnen Objekte (Übertragung auf den LK)

                     Verwaltungsvermögen

                     Einführung Doppik

                     § 12 Rettungsdienst

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8             

Nein Stimmen: 0             

Enthaltungen: 1             

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Anlagen zur Vorlage