08.05.2013 - 5 Grundsatzentscheidung zum Abschluss von Erbbaur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanz- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Mi., 08.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.7 Abt. Sport
- Bearbeiter:
- Susanne Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Herr Domke, Frau Scheidt, Herr Exner, Frau Möller, Herr Ballentin, Herr Dost
Frau Scheidt erläutert den Inhalt der Vorlage.
Die Vorlage wurde ebenfalls im Ausschuss für Kultur, Sport und Bildung beraten. Frau Scheidt teilt den Mitgliedern das Abstimmungsergebnis mit. Dieser hat der Vorlage einstimmig zugestimmt.
Die gestellten Fragen der Ausschussmitglieder werden durch die Verwaltung beantwortet.
Über folgende Themen wurde diskutiert:
keine hohe Einsparung bei den Sportvereinen
Strukturanalysen erstellen und für die Zukunft detaillierter auflisten
Einzelfallentscheidung
die Stadt überprüft die einzelnen Investitionen, somit sind dieser alle geplanten Maßnahmen der Sportvereine bekannt
Herr Domke lässt nunmehr über die Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Drucksachen 0877-27/96 vom 26.09.1996, 0373-22/01 vom 26.04.2001 und 0546-45/08 vom 25.09.2008 verlängert die Hansestadt Wismar die Erstattung des Erbbauzinses um weitere 5 Jahre auf dem Wege der Sportförderung für die Sportvereine der Hansestadt Wismar.
Auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung können bis zu 80% des zu zahlenden Erbbauzinses erstattet werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,1 kB
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