06.12.2012 - 4 Haushaltssatzung 2012 - Städtebauliches Sonderv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Vorlage zum städtebaulichen Sondermögen der Hansestadt Wismar wird von Frau Bansemer erläutert.

 

Herr Boldt dankt für die Ausführungen und fragt nach dem Haushaltsplan für das städtische Sondervermögen für 2013. Frau Bansemer erklärt, dass es das Ziel ist, diesen im 1. Quartal ins Verfahren zu geben.

 

Außerdem möchte Herr Boldt wissen, welche Bedeutung der Kassenkredit   für die Maßnahe Lübsche Burg hat.

Frau Bansemer erklärt, dass die DSK bei der Maßname vielfach in finanzielle   Vorleistung gehen muss. Da die Mittelabrufe für die Fördermittel nicht zeitnah eingehen, aber die Beauftragung vielfach erfolgen muss, werden diese Leistungen durch den eingeräumten Kassenkredit   vorfinanziert.

Derzeitig besteht nach Aussagen der DSK keine Inanspruchnahme dieses Kassenkredites.

 

Seitens der Ausschussmitglieder gibt es keine weiteren Fragen zu der Vorlage.

Herr Boldt lässt über die Vorlage VO/2012/627 abstimmen:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Haushaltssatzung 2012 über das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Wismar.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:              6             

Nein Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=15&TOLFDNR=292&selfaction=print