14.12.2020 - 9 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

Frau Domschat-Jahnke informiert den Ausschuss, dass der o. g. Bebauungsplan seit September 1992 rechtskräftig ist. Aufgrund der  im Gewerbegebiet erfolgten Entwicklungen und den sich daraus ergebenen veränderten Anforderungen an zulässige Nutzungsmöglichkeiten sind die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung überdacht und im Rahmen der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes neu definiert worden.

 

Dieser ist seit April 2009 rechtskräftig. Zwischenzeitlich sind weitere Änderungen an den Bebauungsplan angepasst worden, die Frau Domschat-Jahnke anhand des Planes kurz erläutert.

Ein Wismarer Unternehmen, deren Räumlichkeiten in der Altstadt von Wismar zur Kapazitätserweiterung und Optimierung der Produktion nicht ausreichend ist, hat ein Grundstück im o. g. Gewerbegebiet für den Neubau eines Produktionsgebäudes erworben. Der geplante Gebäudekomplex, bestehend aus einem Büro- und Sozialtrakt, 2 Produktionsbereichen und einem Zentrallager ist als kompakte Anlage geplant.

Der Beschluss des o. g. Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 6. Änderung ist als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser amtlichen Bekanntmachung wird die 6. Änderung des o. g. Bebauungsplanes rechtskräftig.

 

Herr Kargel dankt Frau Domschat-Jahnke für die Ausführungen.

 

Wortmeldungen: Herr Dr. Reimann

 

Weitere Wortmeldungen ergehen nicht. Über die Vorlage wird abgestimmt.

 

 

 

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Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 6. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von

 

Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und                                                                                                                                Planen

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Landrätin als untere Abfallbehörde

Landrätin als untere Bodenschutzbehörde

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Stadtwerke Wismar GmbH

 

berücksichtigt werden.

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht wurden.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

 

2.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow, 6. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.

 

3.   Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow, 6. Änderung  (siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5.   Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow, 6. Änderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Amtlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 10/91, 6. Änderung rechtskräftig.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

 

Nein-Stimmen:0

 

Enthaltungen:0

 

 

 

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