03.09.2013 - 5 Haushaltssicherungskonzept 2013
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 03.09.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Bearbeiter:
- Heike Bansemer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2013 bis 2018 in der als Anlage beigefügten Fassung.
Wortmeldungen:
Herr Rakow, Herr Klein, Frau Jörss, Frau Berger, Frau Sturbeck, Herr Manthey
Frau Bansemer
- Frau Berger nimmt ab TOP 5 an der Ausschusssitzung teil. -
Der Ausschussvorsitzende führt in die Thematik ein und schlägt die Erarbeitung einer Synopse vor, in der die Veränderungen zum 1. Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes deutlich werden.
Die anderen Mitglieder begrüßen diesen Vorschlag.
Frau Bansemer gibt an, eine solche Übersicht nachzureichen.
Sie führt weiter aus, dass nachdem in den August - Sitzungen die Ausschüsse den 1. Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes überwiegend ablehnten, im Nachhinein einige Änderungen vorgenommen und der Umfang reduziert wurde.
Ab dem Jahr 2015 ist ein Haushaltsausgleich voraussichtlich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ohne Einbeziehung der ordentlichen Tilgung möglich. Berücksichtigt man die Tilgung jedoch mit, ist ab 2017 ein Ausgleich erreichbar.
Zu diesem Zeitpunkt würden immer noch Kassenkredite bestehen. Wenn aus dem städtischen Haushalt ablesbar ist, dass ein Ausgleich in den Folgejahren möglich ist, würde sich das Land zum Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung bereit erklären. Die Hansestadt Wismar erhält dann zusätzliche Zuweisungen aus dem FAG.
Bei dem vorliegenden Haushaltssicherungskonzept handelt es sich um ein laufendes Konzept, dass von Jahr zu Jahr weiterentwickelt wird. Über die Umsetzungsfortschritte wird im Vorbericht des Haushaltsplanes informiert.
Es wurden u.a. die nachstehenden Änderungen im Vergleich zur 1. Fassung vorgenommen:
die aktuelle Haushaltssituation wurde ausführlicher dargestellt (ab S. 5)
einige Maßnahmen wie Nr. 02/2013: Personalentwicklungskonzept, 05/2013: Anpassung aller Satzungen und Entgeltordnungen wurden gestrafft
Übersicht zu den Mitgliedschaften enthält nur noch die freiwilligen Mitgliedschaften
Zu folgenden Themen wurden Fragen gestellt:
Höhe der Kreisumlage
die freiwilligen Mitgliedschaften und deren Notwendigkeit werden jährlich in den Fachbereichen überprüft
die Zahlung einer Sondernutzungsgebühr für den Weihnachtsmarkt erfolgt über eine interne Leistungsverrechnung
Erhöhung Friedhofsgebührensatzung
aktueller Stand zur Einführung einer Bettensteuer: ein Entwurf der Landeshauptstadt Schwerin hierzu liegt derzeit bei der Rechtsaufsichtsbehörde vor, alternativ wird die Einführung einer allgemeinen Tourismusabgabe bevorzugt
Maßnahme 21/2013: Waggongeld würde für städtische Gleisanlagen erhoben werden (hier fallen u.a. Wartungsarbeiten an und der Seehafen erhebt bereits ein solches Entgelt)
Maßnahme 11/2013: Veräußerung: ein zentrales Management über alle städtischen Liegenschaften wird erarbeitet
Maßnahme 29/2013: Institutionelle Förderung: Beispiele hierzu (Thema des Ausschusses für Kultur, Sport und Bildung)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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