02.04.2013 - 6 Verwiesen in den Ausschuss...

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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

 

Herr Rakow, Frau Sturbeck, Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina, Frau Berger, Herr Froese, Frau Jörss

Herr Brosig, Herr Benz

 

Der Ausschussvorsitzende bittet die Verwaltung um einige Erläuterungen.

 

Herr Brosig verweist zunächst auf den gesetzlichen Rahmen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (Straßenverkehrs-Ordnung, Rundverfügung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr M-V vom 01.11.1995). In Wismar wurden bisher 110 Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und 40 für soziale Dienste erteilt.

In folgenden Bereichen ist das Be- und Entladen erlaubt:

–         auf Fahrbahnen der öffentlichen Straße, sofern es nicht durch verkehrsrechtliche Vorschriften oder Verkehrszeichen eingeschränkt ist

–         Ladezonen (Verkehrszeichen: eingeschränktes Halteverbot und Zusatzzeichen „Ladezone“)

–         Parkraum für Bewohner (Verkehrszeichen: eingeschränktes Halteverbot mit Zusatzzeichen „Bewohner frei“

–         Kurzparkzonen

–         Fußgängerzonen (Befahrenszeiten sind zu beachten)

 

Folgende Themen werden von den Ausschussmitgliedern angesprochen:

 

–         Ausnahmegenehmigung auch für andere Gewerbetreibende?

                            Generell nein, aber es ist eine Einzelfallentscheidung erforderlich.

–         es wird als problematisch angesehen, dass die Parkausweise für Handwerker und soziale Dienste               fahrzeug- und nicht firmengebunden sind, sodass ggf. von Unternehmen mehrere Ausweise zu               erwerben sind

–         Informationen für Bürger und Gewerbetreibende leichter zugänglich machen

                            umfangreiche Auskünfte sind auf der Internetseite der Hansestadt Wismar abrufbar, In                            formationsblatt zu Parkerleichterungen für Handwerker wurde an die Kreishandwerker                            schaft zur Verteilung an dessen Mitglieder übermittelt (die sozialen Dienste gehören kei                            ner Innung an, sodass der Informationsfluss auf diesem Weg nicht möglich ist),

                            mehrere Artikel zum Parkraumbewirtschaftungskonzept im Stadtanzeiger veröffentlicht,

                            Anwohner erhalten bei Beantragung eines Bewohnerparkausweises Informationsblatt

–         Erklärung für Unzufriedenheit der Bürger

                            mehrfach positives Feedback von Gewerbetreibenden und Anwohnern erhalten z.B. im                             Hinblick auf geringeren Parksuchverkehr

–         Baumaßnahme ABC-Straße, Handwerkerfahrzeuge zwischen den Containern

                            Fahrzeuge stehen hinter dem Schutzzaun auf eigenem Risiko

–         Einführung „Brötchentaste“

–         kann auch während des Be-/ Entladevorganges ein Strafzettel erteilt werden?

                            Zunächst erfolgt eine Vornotierung durch die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung. Erst                             wenn nach Beobachtung offensichtlich kein Ladevorgang erkennbar ist, wird eine Ver                            warnung erteilt.

–         Einführung „Parkausweise für Gewerbetreibende“ in Anlehnung an Bewohnerparkausweise

                           

 

 

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