17.12.2020 - 10.8 Hauptsatzung der Hansestadt Wismar

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister dankt für den Beratungsprozess bei dieser Vorlage und modifiziert als Einreicher die Vorlage hinsichtlich der als Anlage 1 beigefügten Hauptsatzung:

 

§ 13 Abs. 3 lautet wie folgt:

 

(3) Der Stellvertretung der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft wird bei Verhinderung der Präsidentin oder des Präsidenten für ihre besondere Tätigkeit eine entsprechende Aufwandsentschädigung für die Dauer der Vertretung in Höhe der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft (Absatz 1) gewährt. Diese wird tageweise berechnet. Für die Präsidentin oder den Präsidenten entfällt in diesem Fall die eigene Aufwandsentschädigung für die entsprechende Dauer der Stellvertretung.

 

Die Präsidentin dankt insbesondere Frau Bretschneider für die Erarbeitung der Vorlage.

 

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hauptsatzung der Hansestadt Wismar.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Ja-Stimmen:

32

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1412&TOLFDNR=16375&selfaction=print