25.06.2020 - 14.7 Aufstellung von Abfallbehältern in der Altstadt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.7
- Zusätze:
- Fraktion Liberale Liste - FDP
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 25.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
In einigen Straßen in der historischen Altstadt Wismars sind zwischenzeitlich die Abfallbehälter (Mülltonnen) dauerhaft auf öffentlichem Grund, nämlich unmittelbar vor den Häusern, stationiert. Dies beeinträchtigt nicht nur das Stadtbild einer UNESCO-Weltkulturerbestadt, sondern widerspricht auch Satzungsrecht der Hansestadt.
Die Fraktion Liberale Liste – FDP hat dazu folgende Fragen, welcher Grundlage (etwaigen Sondergenehmigung) diese Handlungsweise der Hauseigentümer entspricht, und falls eine Genehmigung vorliegt, welche Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes erhoben werden.
Dazu hat die Fraktion folgende Fragen:
Fragen:
1. Auf welcher Grundlage, wann und wie lange dürfen Abfallbehälter im öffentlichen Raum vor dem Haus aufgestellt sein?
2. Gibt es Sondergenehmigungen für die langfristige oder dauerhafte Nutzung des öffentlichen Raumes zum Abstellen der Abfallbehälter?
3. Werden für eine mögliche Sondergenehmigung Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes erhoben?
4. Werden Anwohner darauf hingewiesen, dass die Abfallbehälter grundsätzlich nicht im öffentlichen Raum aufgestellt werden dürfen?
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt schriftlich.
Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 21:31 Uhr beendet.
Die Nichtöffentlichkeit der Sitzung wird hergestellt und beginnt um 21:34 Uhr.