28.05.2020 - 15.8 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord" mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

rgermeister als Untere Immissionsschutzbehörde

rgermeister als Untere Brandschutzbehörde

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Stadtreinigung

E.DIS.AG

Stadtwerke Wismar GmbH

Deutsche Telekom

Stellungnahme 2 der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Stellungnahme 3 der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

 

berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Landkreis NWM, Die Landrätin, Stabstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und

Planen, FD Bauordnung und Umwelt, FD Öffentlichere Gesundheitsdienst, FD Bau und Gebäudemanagement und FD Kataster und Vermessung

Staatlichen Amt r Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg,

- Bürgermeister als untere Behörde für Denkmalschutz und untere Behörde für Bodendenkmalschutz

Straßenbauamt Schwerin

Stellungnahme 1 der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Stellungnahme 1 der Öffentlichkeitsbeteiligung

Stellungnahme 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

teilweise berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen gepft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord" das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord" für das Gebiet, welches begrenzt wird im Norden durch die ca. 100 m entfernt befindliche Osttangente, im Osten durch die im B-Plan Nr. 34/94 festgesetzte Sukzessionsfläche, im Süden durch die gemäß B-Plan Nr. 34/94 bereits realisierte Wohnnutzung und im Westen durch die gemäß B-Plan Nr. 34/94 bereits realisierte Wohnnutzung sowie vorhandene Gewerbeflächen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord" wurde aus der parallel in Aufstellung befindlichen 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord“ entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1406&TOLFDNR=15140&selfaction=print