03.12.2013 - 6 Satzung über die Entwässerung der Grundstücke u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

Herr Wäsch, Herr Lüdemann, Frau Sturbeck, Herr Manthey

 

Herr Wäsch führt zu dieser Vorlage aus, dass es sich hier hinsichtlich der Zusammenfassung von Satzungen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung um den gleichen Sachverhalt wie im Tagesordnungspunkt zuvor handelt. Die derzeitige Abwassersatzung regelt die Entsorgung der zentral angeschlossenen Grundstücksentwässerungsanlagen, die derzeitige Schlammabfuhrsatzung die Entsorgung der dezentral angeschlossenen Grundstücksentwässerungsanlagen. Herr Wäsch erläutert wiederum anhand der Synopse die Änderungen, die sich durch die Übernahme der Regelungen der Schlammabfuhrsatzung in die neue Abwassersatzung ergeben. Diese Änderungen sind im Wesentlichen redaktioneller Art. Neu aufgenommen wurde der Sachverhalt, dass Entwässerungsanlagen in Kleingartenanlagen (nur) bei Bedarf zu entleeren sind.

 

Warum im § 7 - Anschlusszwang - Gaststättenschiffe, Hotelschiffe u. a. aufgenommen wurden, möchte Herr Lüdemann wissen. Herr Wäsch gibt hierzu die Antwort, dass diese Regelung nicht neu ist, sondern bereits in der bisherigen Satzung enthalten war. Ein praktischer Anwendungsfall wäre z. B. die vor Jahren geplante schwimmende Bebauung auf dem Mühlenteich gewesen. Frau Professor Mönch-Kalina weist auf den an der Hafenspitze liegenden Gaststätten-Ponton als aktuellen Anwendungsfall hin.

 

Frau Sturbeck erkundigt sich nach dem Verbleib des Klärschlamms aus der Kläranlage. Der Klärschlamm wird nach wie vor von den Landwirten als Dünger genutzt. Die kontinuierliche Abnahme ist vertraglich geregelt.

 

Herr Manthey möchte im Zusammenhang mit dem Hinweis in § 16, dass bei Mängeln und Schäden durch Betriebsstörungen o. ä. der Anschlussberechtigte keinen Schadensersatzanspruch hat, wissen, inwieweit Geruchsbelästigungen durch den Einsatz von Geruchsverschlüssen vorgebeugt wird. Hierzu erklärt Herr Wäsch, dass die Geruchsbelästigungen nie ganz vermieden werden können, der EVB den Hinweisen nachgeht, um soweit wie möglich durch den Einsatz von Bio-Filtern Abhilfe zu schaffen.

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Vorlage.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Hansestadt Wismar (Abwassersatzung der Hansestadt Wismar)

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 7             

Nein Stimmen: 0             

Enthaltungen: 0

             

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Anlagen zur Vorlage