01.10.2013 - 5 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

Frau Professor Mönch-Kalina

Herr Wäsch, Herr Berkhahn

 

Frau Sturbeck bittet Herrn Wäsch um kurze Erläuterung zu den beabsichtigten Änderungen in der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage.

Die Verwaltung möchte der Bürgerschaft vorschlagen, die Tagesgebühr auf den beiden Großparkplätzen in der Nebensaison von 4 Euro auf 1 Euro zu senken. Wirtschaftlich betrachtet haben wir dadurch zwar weniger Einnahmen. Es werde aber ein Anreiz geschaffen, dass andere Nutzergruppen, insbesondere die Beschäftigten in der Hansestadt Wismar, die Plätze für die geringe Tagesgebühr von 1 Euro nutzen, was wiederum zu einer höheren Auslastung führen kann.

Weiterhin geht es um einen Nachtrag für die Entgeltordung. In der vorletzten Sitzung der Bürgerschaft wurde die Änderung der Parkgebühren für die Tiefgarage beschlossen. Zum 01.08.2013 war die Gebühr für Dauerparker, die bisher nicht in der Entgeltordnung betragsmäßig festgelegt war, auf 75 Euro angepasst. Dieser Tatbestand soll bei dieser Gelegenheit als Nachtrag in die Entgeltordnung aufgenommen werden.

Herr Senator Berkhahn ergänzt, dass die beabsichtigte Senkung der Tagesgebühr auf den Großparkplätzen nun dauerhaft in der Nebensaison gelten soll. Somit muss die Entgeltordnung nicht jährlich angepasst werden. Weiterhin erwähnt er, dass die dauerhafte Gebührenabsenkung auf 1 Euro auf dem Parkplatz Ladestraße mittlerweile sehr gut von den Beschäftigten in der Altstadt angenommen wird, so dass davon ausgegangen werden kann, dass dies auch auf den beiden Großparkplätzen erfolgen wird.

Frau Sturbeck bittet um Fragen.

      Frau Professor Mönch-Kalina schlägt vor, im § 6 der Entgeltordnung den Satz „Bei Verlust des Parkscheines …… ist ein Entgelt in Höhe von 12,00 Euro zu entrichten.“ an das Ende des Paragrafen zu stellen. Herr Wäsch erwidert darauf, dass dieser Satz sowohl unter Punkt 1 als auch unter Punkt 2 des Paragrafen steht. Unter Punkt 1 bezieht sich das Entgelt bei Verlust des Parkscheines auf einer Parkfläche mit Schrankenautomaten und unter Punkt 2 auf Verlust des Tagesparkscheines für die Tiefgarage.

      Weiterhin möchte Frau Professor Mönch-Kalina wissen, ob nicht die Möglichkeit besteht, anstelle 1 Euro für einen Tag auf den Großparkplätzen zu zahlen gleich für z. B. einen ganzen Monat das Entgelt zu zahlen. Herr Senator Berkhahn antwortet ihr darauf, dass man mit einem Tagesticket flexibler sei. Bisher haben wir auch noch keine Anfragen nach einem Monatsticket erhalten. Zudem besteht die Möglichkeit zum Erwerb eines Mehrtagestickets ergänzt Herr Wäsch.

      Bei Verlust des Parkscheines sind sowohl auf den Großparkplätzen als auch in der Tiefgarage 12 Euro zu zahlen. Frau Professor Mönch-Kalina findet das Verhältnis nicht in Ordnung. Ein Tagesparkschein auf einem Großparkplatz kostet 4 Euro. Bei Verlust sind 12 Euro zu zahlen. Das ist der dreifache Preis des Parkscheines. In der Tiefgarage zahlt man 12 Euro für das Tagesticket und den gleichen Betrag bei Verlust. Besteht da nicht der Anreiz nach beispielsweise 5 Tagen Parken ein Verlustticket von nur 12 Euro zu zahlen? Hier sollte die Gebühr bei Verlust erhöht werden, schlägt sie vor. Herr Wäsch erklärt hierzu, dass die Tiefgarage videoüberwacht wird, so dass derartige Betrugsfälle nachzuvollziehen wären. Momentan sind keine Fälle dieser Art bekannt.

      Als letzten Punkt möchte Frau Professor Mönch-Kalina wissen, warum auf den Großparkplätzen das Parken in der ersten halben Stunde für 0,50 Euro angeboten wird. Es ist kaum vorstellbar, dass hiervon Gebrauch gemacht wird. Sollte dies nicht ganz entfallen? Da für kurze Erledigungen der geringere Betrag ausreichend ist, sollte die Möglichkeit im Interesse der Gewerbetreibenden bestehen bleiben, erwidert Herr Senator Berkhahn.

Es folgt die Abstimmung über die Vorlage.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 6             

Nein Stimmen: 0             

Enthaltungen: 0

             

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=136&TOLFDNR=1604&selfaction=print