06.11.2012 - 6 Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Wismar

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

 

Herr Senator Berkhahn erläutert, dass durch Hinzufügen von Straßen in das Reinigungsklassenverzeichnis die Änderung der Straßenreinigungssatzung notwendig wird. Die durchgeführte Kalkulation der Gebühren 2013 ergab nur eine geringfügige Erhöhung. Die Verwaltung schlägt daher vor, keine Gebührenerhöhung vorzunehmen, sondern beim alten Gebührensatz zu bleiben.

 

Auf Nachfrage von Frau Professor Mönch-Kalina teilt Herr Senator Berkhahn mit, dass die Gebühreneinnahmen in den Haushalt des EVB fließen und nicht in den Kernhaushalt.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Wismar.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

 

Ja-Stimmen:              7

Nein Stimmen:              0

Enthaltungen:              0