16.09.2019 - 5 Investitionsplanung zum Haushalt 2020/2021 - Pr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 16.09.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Bearbeiter:
- Justine Spierling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Helbig, Herr Koebe, Frau Preuss, Frau Prof. Dr. Wienecke, Frau Runge, Herr Born, Frau Schneider, Frau Bansemer, Frau Spierling
Frau Bansemer führt aus, dass es im Bauausschuss keine Änderungsanträge zur Prioritätenliste gab. Im Finanzausschuss wurde wie im Kulturausschuss der Antrag gestellt, die Maßnahme „Ergänzungsbau Kurt-Bürger-Stadion inkl. Abstellgebäude + Sanierung der Bestandsgebäude“ von Priorität 2 auf 1 zu verschieben.
Bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 26.09.2019 wird die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, wie dieser Änderungsantrag in den kommenden Jahren umgesetzt werden kann.
Frau Preuss erkundigt sich, ob die Umsetzung von Priorität 2 –Maßnahmen auch dann noch erfolgt, wenn die Priorität 1 – Maßnahmen deutlich teurer werden als geplant.
Frau Bansemer erläutert, dass angestrebt wird, im Planungszeitraum auch die Priorität 2 – Maßnahmen umzusetzen.
Bei Investitionen in die Ausstattung wie bei der Tourismuszentrale oder bei Finanzen (z.B: Kassenautomat, EC-Cash-Terminals) handelt es sich i.d.R. um mehrere kleinere Investitionen in den kommenden Jahren. Diese sollen auch realisiert werden.
Frau Prof. Dr. Wienecke spricht sich dafür aus, die Maßnahmen mit der Priorität1, für die der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung aussprechen soll, nicht auf Priorität 2 zu verschieben. Diese Maßnahmen sind für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Wismar in den kommenden Jahren von großer Bedeutung.
Frau Runge erkundigt sich nach der Fahrrinnenvertiefung.
Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames Vorhaben der Stadt, des Bundes, des Seehafens und der Werft. Das Planfeststellungsverfahren soll bis Ende 2020 und die Maßnahme in 2023 abgeschlossen sein.
Anlagen zur Vorlage
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