05.11.2019 - 10 7. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Eigenbetriebsausschusses
- Gremium:
- Eigenbetriebsausschuss
- Datum:
- Di., 05.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Cathleen Wellmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Herr Wäsch, Herr Berkhahn, Herr Weinhold, Herr Schneider
Herr Wäsch erklärt, dass die Kalkulation zu den Abfallgebühren eine Unterdeckung in Höhe von 91.893 Euro ergab, so dass eine Anpassung der Entleerungsgebühren erfolgen soll. Die Grundgebühr bleibt unverändert.
Die Frage zur Neuerung bei der Sperrmüllentsorgung beantwortet die Verwaltung wie folgt. Künftig soll es neben der kostenlosen Abholung des Sperrmülls aus Haushalten die Möglichkeit geben, Sperrmüll bis zu 3 m3 kostenlos über den Kleinanlieferbereich des Abfallwirtschaftshofes anzuliefern. Diese Regelung soll jedoch nur für Bürger der Hansestadt Wismar gelten, die sich hierfür mit ihrem Personalausweis ausweisen müssen. Das Verfahren soll im nächsten Jahr zunächst als Testlauf durchgeführt werden. Die Verwaltung wird dem Ausschuss nach einem halben Jahr über das Ergebnis berichten.
Frau Runge lässt über folgenden Beschluss abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 angefügte 7. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar - Abfallgebührensatzung – vom 09.12.2008 sowie die als Anlage 3 angefügte Kalkulation 2020 auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
39,4 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
86,2 kB
|