05.11.2019 - 8 4. Änderungssatzung der Gebührensatzung für Str...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Wortmeldungen:

Herr Wäsch, Herr Bergmann, Frau Staack

 

Herr Wäsch erklärt, dass die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren eine Unterdeckung von voraussichtlich 108.300 Euro ergab. Die Gebührensätze sollen daher neu geregelt werden. Der Sockelbetrag der Straßenreinigungsgebühr soll um 0,05 Euro je Frontmeter erhöht und der Anteil des so genannten öffentlichen Interesses entsprechend der Reinigungsklassen abgestuft aufgegliedert werden.

 

Herr Bergmann stellt fest, dass die Personalkosten für die Straßenreinigung im Gegensatz zum Vorjahr in der Kalkulation deutlich geringer angesetzt sind. Dies widerspricht seiner Ansicht nach der in der Begründung zur Vorlage als Hauptursache genannten deutlichen Lohnsteigerung.

 

Herrn Bergmann wird vorgeschlagen, sich die Kalkulation im EVB von Frau Staack erklären zu lassen. Beide vereinbaren hierzu einen Termin.

 

Frau Runge lässt über folgenden Beschluss abstimmen.

 

 

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Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 angefügte 4. Änderungssatzung der Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar vom 06.11.2009 sowie die als Anlage 3 angefügte Kalkulation 2020 auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen.

 

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

4

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1056&TOLFDNR=14030&selfaction=print