03.09.2019 - 6 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.20...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Eigenbetriebsausschusses
- Gremium:
- Eigenbetriebsausschuss
- Datum:
- Di., 03.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Bearbeiter:
- Dana Fabig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Frau Runge, Frau Broy, Herr Bergmann, Herr Koebe, Frau Dr. Sauerbier, Herr Helbig, Herr Keßler, Herr Manthey
Frau Broy stellt sich und Frau Fabig den neuen Ausschussmitgliedern vor und erläutert das Prüfergebnis des Jahresabschlusses der Seniorenheime.
Im Anschluss werden Fragen der Ausschussmitglieder durch Frau Broy beantwortet, die u. a. die Abweichung der Erträge vom Plan 2018, die Möglichkeit der Verwendung des Gewinns für Personalkosten, das Einsetzen von finanziellen Mitteln zur Personalwerbung, die Ausbildung und anschließende Übernahme der Auszubildenden, die Schaffung von Maßnahmen zum Anreiz zur Erhöhung der Arbeitszeit, die Möglichkeit für Investitionen zur Entlastung des Personals, die Stellenausschreibungen (europaweit/regional), den anhaltenden Aufnahmestopp in den Häusern, den Fachkräfteschlüssel und die Eigenkapitalquote betreffen.
Frau Runge lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung KG Steuerberatungs-und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 26.173.858,74 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 399.233,07 € fest.
- Der Lagebericht wird genehmigt.
- Das Jahresergebnis in Höhe von 399.233,07 € soll wie folgt verwendet werden:
- Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige
Zwecke gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (zweckgebundene Rücklage) 267.733,07€
- Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 81.500,00€
- zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke werden an die HWI
weitergegeben 50.000,00€
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2018.