09.12.2019 - 6 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen

 

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Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61/04 „Wohn- und Mischgebiet Rostocker Straße/ Philosophenweg“.
  2. Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (Bahnstrecke Wismar – Rostock)

im Osten: durch das unbebaute Grundstück östlich des Dorsteinweges

im Süden: durch die Wohnbaugrundstücke der Rostocker Straße 7-39

im Westen: durch die Grundstücke des Philosophencenters und der ATU Werkstatt

(siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)

  1. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61/04 „Wohn- und Mischgebiet Rostocker Straße/Philosophenweg“.
  2. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
  4. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind durchzuführen.

Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungsleistungen entsprechend Anlage 4 mit der Deutschen Reihenhaus AG, Sitz in Köln, zu schließen

.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:9

 

Nein-Stimmen:0

 

Enthaltungen:0

 

Herr Kargel beedankt sich für die Ausführungen und Erläutrungen bei den Investoren bzw. Vorhabenträgern.

 

Es erfolgt eine Pause von 17:48 – 17:50 Uhr.

 

Die Gäste verlassen um 17:50 Uhr die Sitzung.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1045&TOLFDNR=14274&selfaction=print