12.08.2019 - 11 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 12.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Herr Kargel bittet um Erläuterungen durch die Verwaltung.
Anhand von Plänen erläutert Herr Groth, dass in dem rechtskräftigen Bebauungsplan u. a. ein Baugebiet als Sondergebiet Parkpalette festgesetzt wurde, jedoch eine Realisierung einer zweigeschossigen Parkpalette war wirtschaftlich nicht darstellbar. Somit befindet sich derzeit ein provisorisch unbefestigter bewirtschafteter Parkplatz mit einer Schotteroberfläche.
Das Parkraumkonzept weist für den Standort Altstadt eine sehr hohe Frequentierung bei Anwohnern und Besuchern aus.
Um statt der festgesetzten Parkpalette eine öffentliche ebenerdige Parkplatzanlage zu errichten, sind die Festsetzungen im Bebauungsplan im Bereich Sondergebiet Parkpalette zu ändern in „Öffentliche Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche“. Weiter soll im Bereich ein Baufeld zur Errichtung eines öffentlichen WC-Gebäudes ausgewiesen.
Der EVB hat einen Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes gestellt.
Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein weiteres Kriterium gemäß BauGB ist die Wiedernutzbarmachung von Flächen. Auch dies trifft hier zu, die Fläche wurde bereits in der Vergangenheit als Parkplatz genutzt.
Herr Kargel dankt der Verwaltung und bittet um weitere Wortmeldungen.
Frau Schmidt-Blaahs spricht das Mobilitätskonzept an und äußert den Einwand, dass es aus ihrer Sicht unglücklich wäre den Parkplatz zu bauen, wenn doch bereits im nächsten Jahr dieses Konzept fertiggestellt wird.
Herr Berkhahn äußert, dass die Parkplätze dringend gebraucht werden. Die Kosten für die Parkpalette waren für die Stadt zu hoch.
Herr Groth gibt zu bedenken, dass die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes rund 3 Jahre in Anspruch nehmen wird. Er verweist noch einmal auf das Verkehrskonzept zum maritimen Wirtschaftsstandort.
Herr Tewes möchte wissen, ob es zukünftig weiterhin möglich wäre, hier in zwei Ebenen zu bauen. Die Frage wird durch Herrn Groth bejaht.
Letztlich merkt Herr Kargel wiederum an, dass es sich auch bei dieser Vorlage um einen Aufstellungsbeschluss handelt.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ (siehe Anlage 1 – rote Linie) das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
2. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 wird wie folgt begrenzt:
im Nordwesten: durch die Grünfläche an der Turmstraße
im Nordosten: durch die Zufahrt zur Kindertagesstätte (Planstraße A)
im Südosten: durch eine Linie im Abstand von 25 - 50 m zur Dr.-Leber-Straße (Busparkplätze)
im Südwesten: durch die Zufahrt zu den Parkplätzen Turmstraße (Planstraße B)
(siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durch-zuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
835,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
333,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
646,2 kB
|