02.12.2019 - 6 Schutzzieldefinition, die Aufgabenwahrnehmung u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Senator Berkhahn

Wortmeldungen: Herr Naumann

 

Es wurden Fragen gestellt zu der Häufigkeit der Einsätze im Jahr, in welchen externe Drehleitern angefordert werden mussten, zu Einsätzen/Bränden in Neubaugebieten und zu den Ankunftszeiten der Feuerwehren der umliegenden Gemeinden. Die Feuerwehr Neukloster beispielsweise ist erst nach 24 Minuten am Brandort.

Die Fragen beantworteten Herr Bieschke und Herr Senator Berkhahn.

 

Herr Naumann stellte für die CDU-Fraktion folgenden Antrag:

 

Der folgende Satz in der Anlage 2 soll gestrichen werden:

 "Entgegen der Empfehlung des Gutachters wird eine 2. Drehleiter und MZB mit einer Möglichkeit zur wasserseitigen Wasserabgabe nicht für erforderlich gehalten."

 

Dafür sollte nachfolgender Absatz eingefügt werden:

 

"Aufgrund der Empfehlung des Gutachters wird die Hansestadt Wismar Gespräche mit den Umlandgemeinden aufnehmen, um das notwendige weitere Hubrettungsfahrzeug ggf. gemeinsam beschaffen zu können.

Entgegen der Empfehlung der Anschaffung eines MZB mit seeseitiger Wasserabgabe wird geprüft werden, ob das vorliegende MZB kostengünstig umgebaut werden kann."

 

Weitere Wortmeldungen: Frau Seidenberg, Herr Schneider

Fragen wurden gestellt, ob das neue Feuerwehrgebäude an dem neuen Ort vor Hochwasser ausreichend geschützt ist. Weitere Fragen wurden gestellt zum Brand am Markt. Weiterhin wurde diskutiert über die Kapazitäten im Brandschutz auf dem Hafen- und Werftgelände. Die Fragen beantworteten Herr Senator Berkhahn und Herr Bieschke.

 

Herr Naumann rief den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung auf:

 

Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:   5

Nein-Stimmen:  1

Enthaltungen:   2

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die Anlage 2 wie o.g. zu ändern und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

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Beschluss:
 

Die Bürgerschaft beschließt die Schutzzieldefinition (Anlage 1) und die Aufgaben-wahrnehmung und resultierende Anforderungen an Struktur und Leistungsfähigkeit (Anlage 2) auf der Grundlage der Begutachtung durch die Fa. LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft vom 28.08.2014 aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen (mit Änderung in Anlage 2)

 

Ja-Stimmen:

 

5

Nein-Stimmen:

 

0

Enthaltungen:

 

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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