19.12.2019 - 10.10 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 64. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Berkhahn

 

 

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Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Rostocker Straße/Philosophenweg ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden: durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (Bahnstrecke Wismar – Rostock)

im Osten: durch die unbebaute Fläche nördlich des Autohauses Bumann

im Süden: durch die Wohnbauflächen nördlich der Rostocker Straße

im Westen: durch das Grundstück der ATU Werkstatt am Philosophenweg

(siehe Anlage 1)

 

3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 64. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Rostocker Straße/Philosophenweg“

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1017&TOLFDNR=14353&selfaction=print