19.12.2019 - 10.10 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 64. Änder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.10
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 19.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Rostocker Straße/Philosophenweg ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (Bahnstrecke Wismar – Rostock)
im Osten: durch die unbebaute Fläche nördlich des Autohauses Bumann
im Süden: durch die Wohnbauflächen nördlich der Rostocker Straße
im Westen: durch das Grundstück der ATU Werkstatt am Philosophenweg
(siehe Anlage 1)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 64. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Rostocker Straße/Philosophenweg“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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792,8 kB
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823 kB
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