24.10.2019 - 11.2 Änderung Beschluss VO/2013/0671 - Gesetzlicher...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.2
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 24.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion DIE LINKE.
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Beschluss VO/2013/0671 ist wie folgt zu ändern:
Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird beauftragt, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, künftig bei Ausschreibungen und Vergaben von Dienstleistungen durch die Hansestadt Wismar und ihrer Eigenbetriebe, sowie bei kommunalen Ausschreibungen und Vergaben, einen Mindestlohn in Höhe der gesetzlichen Vorgaben zu vereinbaren.
Die Hansestadt Wismar vergibt Aufträge an Unternehmen nur dann, wenn diese sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen, dies umfasst auch Entsendesachverhalte und Nachunternehmerverhältnisse.