26.09.2019 - 11.2 Schaffung eines einheitlichen kommunalen Ordnun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.2
- Zusätze:
- SPD-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 26.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- SPD-Fraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion SPD-Fraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Präsidentin teilt mit, dass dem Antrag die FÜR-WISMAR-Fraktion beigetreten ist.
Herr Tiedke, SPD-Fraktion, modifiziert als Einreicher den Antrag:
Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob es organisatorisch und finanziell vorteilhaft ist, einen kommunalen Ordnungsdienst, unter Einbeziehung bisher bestehender Strukturen in der Verwaltung (Ordnungsamt) und beauftragter privater Sicherheitsdienstleistungen zu schaffen. Hierzu sollten die bisherigen gemischten Strukturen mit einer einheitlichen Sicherheitsstruktur hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und der Kosten verglichen werden.
Wortmeldungen: Senator, Herr Berkhahn; Herr Dr. Schröder; Senator, Herr Berkhahn; Herr Krumpen; Senator, Herr Berkhahn; Herr Tiedke; Bürgermeister, Herr Beyer
Die beigetretene FÜR-WISMAR-Fraktion ist mit dem modifizierten Antrag einverstanden.
Herr Naumann, CDU-Fraktion, stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Das Prüfungsergebnis ist im Verwaltungsausschuss vorzustellen und zu diskutieren.
Wortmeldungen: Frau Runge; Bürgermeister, Herr Beyer
Es erfolgt die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion.
- beschlossen
Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob es organisatorisch und finanziell vorteilhaft ist, einen kommunalen Ordnungsdienst, unter Einbeziehung bisher bestehender Strukturen in der Verwaltung (Ordnungsamt) und beauftragter privater Sicherheitsdienstleistungen zu schaffen. Hierzu sollten die bisherigen gemischten Strukturen mit einer einheitlichen Sicherheitsstruktur hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und der Kosten verglichen werden. Das Prüfungsergebnis ist im Verwaltungsausschuss vorzustellen und zu diskutieren.