26.09.2019 - 10.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 4. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

 

Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

Landrätin, Kataster- und Vermessungsamt

Landesamt für innere Verwaltung M-V

Landrätin als untere Wasserbehörde

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Bürgermeister als Straßenbaulastträger

Deutsche Telekom Technik GmbH

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Einwender 1

berücksichtigt werden, von

 

Landrätin als untere Abfallbehörde

Landrätin als untere Bodenschutzbehörde

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz

Stadtwerke Wismar GmbH

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

Bürgermeister als Träger für Kultur/ Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur

Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung

teilweise berücksichtigt werden und von

 

Gemeinde Hornstorf

nicht berücksichtigt werden.

 

Weitere Hinweise von Behörden werden zur Kenntnis genommen.

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 4. Änderung bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).

 

3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 4. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 4. Änderung nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 10/91, 4. Änderung rechtskräftig.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen