29.08.2019 - 12.6 Verkehrsberuhigende Maßnahmen

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Begründung:  Frau Hagemann

Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Herr Beyer, Frau Runge

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, folgende verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen und, wenn möglich, durchzuführen.

 

1. In geschlossenen Wohngebieten gilt Tempo 30.

2.  In Straßen, die durch Fußgänger, Radfahrer und Kfz gemeinsam genutzt werden und die keinen Fußweg haben gilt Schrittgeschwindigkeit.

3.  Vor KITA`s, Schulen und Einrichtungen für Senioren sind verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen (z.B. Zebrastreifen, Geschwindigkeitsbeschränkung, Aufpflasterung).


 

 

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Abstimmungsergebnis:

- abgelehnt

 

 

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