29.08.2019 - 12.6 Verkehrsberuhigende Maßnahmen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.6
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 29.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion DIE LINKE.
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten, folgende verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen und, wenn möglich, durchzuführen.
1. In geschlossenen Wohngebieten gilt Tempo 30.
2. In Straßen, die durch Fußgänger, Radfahrer und Kfz gemeinsam genutzt werden und die keinen Fußweg haben gilt Schrittgeschwindigkeit.
3. Vor KITA`s, Schulen und Einrichtungen für Senioren sind verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen (z.B. Zebrastreifen, Geschwindigkeitsbeschränkung, Aufpflasterung).