04.12.2025 - 6.1 Prüfbericht und Prüfvermerk zum Jahresabschluss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Frau Lüders

 

Wortmeldung: Herr Domke

 

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern den geprüften Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31. Dezember 2024 einschließlich der Städtebaulichen Sondervermögen.

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

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