04.12.2025 - 5.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Frau Schmidt-Blaahs, Herr Domke, Herr Krumpen, Herr Berkhahn, Herr Tom Brüggert, Herr Holst, Herr Beyer

 

 

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Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, Gesamtbereich das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung, Teilbereich 2 durchzuführen.

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12/91/2 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.

  1. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch eine öffentliche Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr

im Osten: durch die Stockholmer Straße bzw. öffentlichen Parkplatz

im Süden: durch denkmalgeschätzte Bestandsgebäude

im Westen: durch eine öffentliche Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,2 ha (siehe Anlage 1).

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
  2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.
  3. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert mit der Vorhabenträgerin den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 12/91/2, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage