13.01.2026 - 5.1 Vollübertragung der Wirtschaftsförderungsgesell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

Herr Meister, Herr Behm, Frau Runge, Herr Sieg, Herr Helbig, Herr Hohmann, Herr Schröder

Herr Berkhahn, Frau Donath, Herr Ohlerich, Herr Kremp, Herr Dr. Fanger

 

Herr Helbig nimmt ab 17.05 Uhr an der Sitzung teil.

 

Herr Berkhahn stellt die Vorlage vor und informiert u.a. über:

  • Entwicklung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft (im Folgenden: WiFöG)
  • Vermögen der Gesellschaft
  • Personalsituation
  • Ziele einer gemeinsamen Vermarktung des Großgewerbestandortes Kritzowburg/ Hornstorf durch einen Ansprechpartner.

 

Herr Meister erkundigt sich nach den in der Vorlage genannten Rechtsstreitigkeiten.

 

Herr Kremp und Herr Dr. Fanger erläutern, dass in dieser Angelegenheit zwischenzeitlich ein Vergleich geschlossen wurde und weiter keine Rechtsstreitigkeiten bestehen.

 

Herr Behm bittet um Erläuterungen zu folgenden Themen:

  1. Begründung der Aufsichtsratsmitglieder der WiFöG, warum sie einer Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Vollübertragung nicht zugestimmt haben,
  2. Unterscheid zwischen offenen Verbindlichkeiten und Risiken und
  3. aktueller Stand zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises NWM.

 

Herr Behm beantragt weiter, die Beschlussvorlage auf die nächste Sitzung zu verschieben, da nicht alle Aufsichtsratsmitglieder anwesend sind und sich äußern können (Anmerkung: Frau Preuss ist für die Sitzung entschuldigt).

 

Frau Runge führt aus, dass der Aufsichtsrat erstmalig im September über die vorgeschlagene Vollübertragung informiert wurde. In der Aufsichtsratssitzung im Dezember konnten mehrere Nachfragen der Aufsichtsratsmitglieder u.a. zur zukünftigen Vermarktung der Gewerbeflächen, Verortung der Unternehmensaufgaben in der Stadtverwaltung nicht abschließend beantwortet werden. Im Ergebnis der Beratungen hat der Aufsichtsrat keine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung gegeben.

 

Herr Sieg ergänzt, dass sich die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft gegenüber verpflichtet fühlen. Es ist sorgfältig abzuwägen, ob Veränderungen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten angestrebt werden sollten, wenn nicht vorauszusehen ist, ob diese Veränderungen sich positiv auf die Unternehmenslage auswirken.

 

Herr Koebe schließt sich den Ausführungen der beiden Aufsichtsratsmitglieder an.

 

Herr Berkhahn informiert, dass die vorgeschlagene Vollübertragung ein umfangreicher Prozess mit mehreren Themenkomplexen ist.

Die Personalsituation der WiFöG ist aufgrund des Ausscheidens des Geschäftsführers und einer Mitarbeiterin angespannt.

Die Aufgabe des Citymanagements war in der Vergangenheit bereits einmal in der Stadtverwaltung verortet und die Aufgabe könnte zukünftig auch wieder über die Stadtverwaltung bewältigt werden.

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Nordwestmecklenburg beabsichtigt, ihr Engagement auch auf das Stadtgebiet der Hansestadt Wismar auszudehnen.

Über die Ansiedlung von Unternehmen auf den städtischen Flächen im Gewerbegebiet Kritzowburg und den Verkauf der betreffenden Flächen entscheidet die Bürgerschaft. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises würde die Ansiedlung vorbereiten.

 

Herr Dr. Fanger ergänzt, dass Vorgespräche mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft zur Vermarktung der Gewerbeflächen Kritzowburg geführt wurden. Sollte die Bürgerschaft dieser Vorlage zustimmen, werden die Gespräche fortgeführt. Der dann abzuschließende Vermarktungsvertrag soll der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Des Weiteren werden Gespräche mit den weiteren Eigentümern von Flächen im Gewerbegebiet geführt. Ziel ist die gemeinsame Vermarktung durch einen gemeinsamen Dienstleister.

 

Der Unterschied zwischen den in der Vorlage genannten Risiken und Verbindlichkeiten ist, dass Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit der Verbindlichkeiten feststehen und die der Risiken unbestimmt ist.

 

Frau Donath führt aus, dass die verbleibende Mitarbeiterin voraussichtlich im Amt für Tourismus und Kultur eingesetzt werden soll und die Aufgabe des Citymanagements übernimmt. Hierdurch ergeben sich Vorteile wie kurze Wege innerhalb der Verwaltung und ein besserer Informationsfluss zwischen der Verwaltung und den ansässigen Unternehmen. Zudem sollen zukünftig auch Vereine und die Hochschule im Citymanagement mit eingebunden werden.

 

Herr Berkhahn schlägt den Ausschussmitgliedern vor, dass im Rahmen der Sitzungen des Wirtschaftsausschusses halbjährlich Informationen zur Arbeit des Citymanagements erfolgen könnten.

 

Herr Hohmann befürwortet die Vorlage. Er erkundigt sich nach den Fördermitteln, die zurückzuzahlen sind.

 

Herr Dr. Fanger erläutert, dass es sich dabei um Fördermittel handelt, die für die Erschließung des Gewerbegebietes Dargetzow gewährt wurden. Im Gewerbegebiet wurde großflächiger Einzelhandel angesiedelt, der nicht förderfähig ist. Die für diese Flächen gewährten Fördermittel sind voraussichtlich zurückzuzahlen.

 

Herr Helbig fragt, ob eine Ausschreibung für die Beauftragung der Vermarktung der städtischen Gewerbeflächen in Kritzowburg erforderlich ist.

 

Herr Dr. Fanger informiert, dass eine entsprechende Prüfung noch andauert.

 

Herr Sieg befürwortet eine Vermarktung der Gewerbeflächen durch die Hansestadt Wismar bzw. die WiFöG, jedoch nicht durch Dritte.

 

Herr Schröder erkundigt sich, ob der Preis für die Flächen im Großgewerbegebiet gleich ist.

 

Herr Kremp bejaht dies.

 

Herr Helbig führt aus, dass die Aufstellung des Wirtschaftsplanes der Gesellschaft bis zum 30.06.2026 nicht glücklich war. Der neue Bürgermeister sollte die Möglichkeit haben, über die Zukunft der Gesellschaft mitzuentscheiden. Zudem ist das Agieren in einer GmbH „freier“ als in der Stadtverwaltung. Seine Fraktion wird der Vorlage nicht zustimmen.

 

Herr Berkhahn erläutert, dass über die Zukunft der Gesellschaft die Bürgerschaft entscheidet. Das Citymanagement kann auch in der Stadtverwaltung weiterentwickelt werden. Der Wirtschaftsplan kann auf das Gesamtjahr 2026 ergänzt werden.

 

Herr Schröder erkundigt sich, ob für die Aufgabenbewältigung eine Mitarbeiterin ausreichend ist.

 

Herr Berkhahn und Herr Ohlerich informieren, dass derzeit offen ist, ob weiterer personeller Bedarf besteht. Im Stellenplan sind zwei Stellen enthalten.

 

Herr Meister merkt an, wenn die verbleibende Mitarbeiterin ebenfalls die WiFöG verlässt, geht der Wissenstransfer verloren. Dies ist zu verhindern.

 

Herr Meister fragt die Aufsichtsratsmitglieder, ob sich deren Meinung nach der Beratung geändert hat.

 

Herr Sieg verneint und Frau Runge bejaht dies, aufgrund der hinzugekommenen Informationen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Vollübertragung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH auf die Hansestadt Wismar gem. §§ 175 ff. Umwandlungsgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit

  1. Vollübertragung des Vermögens der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH auf die Hansestadt Wismar,
  2. Übertragung der Aufgaben der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH, insbesondere das Citymanagement, die Vermarktung von Gewerbegebieten und die allgemeine Wirtschaftsförderung auf die Kernverwaltung der Hansestadt Wismar,
  3. der Folge, dass die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH mit der Eintragung der Vollübertragung in das Handelsregister erlischt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die dazu notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

 

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Abstimmungsergebnis: ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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