12.01.2026 - 6.1 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 12.01.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bohacek ruft die Vorlage auf und erteilt Frau Domschat-Jahnke das Wort.
Frau Domschat-Jahnke erläutert die Änderung des Flächennutzungsplans und in dem Zusammenhang auch die B-Plan Aufstellung, über welche in der nächsten Vorlage abgestimmt wird.
Wortmeldungen: Fr. Schmidt-Blaahs, Hr. Helbig, Fr. Keßler, Hr. Berkhahn, Hr. Plath (Mitarbeiter Landkreis NWM), Hr. Tiedke zu folgenden Themen:
- Eigentum Straßen und Wege
- Fläche des Geltungsbereiches
- Verkehrsanbindungen
- Ausgleichsflächen/ Grünflächen
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen sowie Grünflächen mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten im Bereich Lembkenhof/ Lübsche Burg ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Dauerkleingartenanlage „Wendorf II“ e.V.
im Osten: durch Flächen aufgelassener Kleingärten, der Kita „Hansehüppers“, einer Sporthalle sowie eines Lidl-Marktes
im Süden: durch die Wohnbebauung südlich der Lübschen Straße
im Westen: durch die Wohnbebauung Lübsche Straße 215 sowie den PSV-Sportplatz
(siehe Anlagen)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 66. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblichen Bauflächen und Grünflächen mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten in ein Sonstiges Sondergebiet Bildungscampus“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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