12.01.2026 - 6.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vorlage wurde mit TOP 6.1 besprochen.

 

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Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90/26 „Sonstiges Sondergebiet Bildungscampus Wismar“, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Berufsschulzentrums Nord sowie weiteren Bildungseinrichtungen zu schaffen.

Das Planänderungsverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt.

 

2. Der Bereich der Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch die Dauerkleingartenanlage „Wendorf II“ e.V.

im Osten: durch Flächen aufgelassener Kleingärten, der Kita „Hansehüppers“, einer Sporthalle sowie eines Lidl-Marktes

im Süden: durch die Wohnbebauung südlich der Lübschen Straße

im Westen: durch die Wohnbebauung Lübsche Straße 215 sowie den PSV-Sportplatz

(siehe Anlage 1)

 

3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 90/26 „Sonstiges Sondergebiet Bildungscampus Wismar“.

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

7. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungsleistungen, entsprechend Anlage 3, mit dem Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg zu schließen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage