26.03.2026 - 10.5 Bildung eines Wahlprüfungsausschusses im Zusamm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Beyer

 

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses gemäß § 37 LKWG M-V im Zusammenhang mit der anstehenden Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters der Hansestadt Wismar.

Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus neun Mitgliedern, die allesamt der Bürgerschaft angehören.

Die Ausschussmitglieder können sich durch Mitglieder der Bürgerschaft, die der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft zugeordnet sind, vertreten lassen. Die Vertretungen werden tätig, wenn ein Mitglied der Fraktion oder Zählgemeinschaft verhindert ist.

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen