10.11.2025 - 5.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rakow ruft die Beschlussvorlage zur Vorberatung auf und erteilt Frau Domschat-Jahnke das Wort. Frau Domschat-Jahnke erklärt die beantragten Änderungen im B-Plan.

Wortmeldungen: Hr. Tiedke, Fr. Keßler, Fr. Gaube, Hr. Kargel, Hr. Helbig zu folgenden Themen:

  •           Art der Nutzung
  •           Einverständnis der Nachbarn
  •           Dachbegrünung/ Regenwassermanagement

Herr Rakow lässt über die Vorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, Gesamtbereich das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung, Teilbereich 2 durchzuführen.

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12/91/2 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.

 

  1. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch eine öffentliche Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr

im Osten: durch die Stockholmer Straße bzw. öffentlichen Parkplatz

im Süden: durch denkmalgeschätzte Bestandsgebäude

im Westen: durch eine öffentliche Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,2 ha (siehe Anlage 1).

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert mit der Vorhabenträgerin den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 12/91/2, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

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Anlagen zur Vorlage