03.11.2025 - 6 Sonstiges

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Wortprotokoll

Herr Holst kam auf Straßensperrungen wegen Baumaßnahmen zu sprechen. Es ist ihm aufgefallen, dass die Schilder schnell aufgebaut werden, aber die Anwohner ungenügend, bis gar nicht informiert werden. Zum Teil sind es auch Private oder andere Träger, die beantragt haben, den öffentlichen Raum zu sperren wg. Baumaßnahmen. Herr Holst möchte wissen, ob es eine Grundlage gibt, dass die Privaten oder andere Träger Verpflichtungen haben, die Anwohner zu informieren. Gibt es eine rechtliche Verpflichtung, dass die Antragsteller Informationen für die Anwohner bereitstellen müssen? Gibt die Stadt dem Antragsteller eventuell etwas mit, was er gegenüber den Anwohnern beachten muss?

 

Da die Frage nicht vollständig beantwortet werden konnte, nahm die Verwaltung die Fragestellung zur Beantwortung mit. Die Beantwortung wird nachgereicht.