30.10.2025 - 10.8 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Frau Schmidt-Blaahs, Herr Krumpen

 

 

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Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/91 „Lembkenhof“, 1. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom

- LK Nordwestmecklenburg, Untere Bodenschutzbehörde,

- LK Nordwestmecklenburg, Untere Naturschutzbehörde,

- Bürgermeister der HWI, Untere Bauordnungsbehörde,

- Bürgermeister der HWI als Straßenbaulastträger und

- von den Stadtwerken Wismar GmbH

berücksichtigt wurden und die Stellungnahme vom

- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden,

- Einwender 1

teilweise berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr.

8/91 „Lembkenhof“, 1. Änderung das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 8/91 „Lembkenhof“, 1. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8/91 „Lembkenhof“, 1. Änderung wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 8/91 „Lembkenhof“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens

zur 8/91 „Lembkenhof“, 1. Änderung den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

 7

Enthaltungen:

 2

 

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Anlagen zur Vorlage