13.10.2025 - 5.1 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 13.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rakow erläutert den bisherigen Vorgang und erteilt das Wort an Frau Domschat-Jahnke. Diese erläutert das Ziel der Planung, nämlich die Erweiterung der Verkaufsraumfläche innerhalb des bestehenden Gebäudes zur Sicherung des vorhandenen Einzelhandels / Nahrungsversorgers Lidl auf 1.100 m² und bittet um Zustimmung.
Diskutiert wurde über Folgendes:
- Empfehlung der Unteren Bodenschutzbehörde LK NWM bzgl. klimaschutzrelevanten Maßnahmen
- Überdachungen von Stellplätzen und deren Verhältnismäßigkeit an der Stelle
Wortmeldungen: Herr Treydte, Frau Mahnel, Herr Helbig, Herr Kargel
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/91 „Lembkenhof“, 1. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom
- LK Nordwestmecklenburg, Untere Bodenschutzbehörde,
- LK Nordwestmecklenburg, Untere Naturschutzbehörde,
- Bürgermeister der HWI, Untere Bauordnungsbehörde,
- Bürgermeister der HWI als Straßenbaulastträger und
- von den Stadtwerken Wismar GmbH
berücksichtigt wurden und die Stellungnahme vom
- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden,
- Einwender 1
teilweise berücksichtigt wurden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr.
8/91 „Lembkenhof“, 1. Änderung das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 8/91 „Lembkenhof“, 1. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8/91 „Lembkenhof“, 1. Änderung wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 8/91 „Lembkenhof“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens
zur 8/91 „Lembkenhof“, 1. Änderung den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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655,7 kB
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2
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151,6 kB
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3
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3,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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